Per 1. April 2022 hat der Bundesrat die Aufhebung der Corona-Massnahmen bekannt gegeben. Die Maskenpflicht ist aufgehoben. Es gibt keine Zertifikatspflicht mehr.
Für die Kirchenmusik gilt:
Es sind alle Proben und Aufführungen ohne Einschränkung wieder erlaubt.
Der Einsatz von Instrumental- und Gesangssolist*innen und Kantor*innen bietet sich nach wie vor zur vielfältigen Gestaltung der Gottesdienste an.
Wir wünschen allen in der Kirchenmusik engagierten Personen viel Freude und frohes Singen und Musizieren.
Regelungen und Weisungen des Bistums Basel
Verordnung des Kantons Solothurn sowie eine Zusammenfassung der geltenden Regeln
Die Task Force Chor hat eine letzte Empfehlung abgegeben. Die entsprechende Mitteilung finden Sie hier