Aktuelles: Corona

Covid-19: Informationen

Per 1. April 2022 hat der Bundesrat die Aufhebung der Corona-Massnahmen bekannt gegeben. Die Maskenpflicht ist aufgehoben. Es gibt keine Zertifikatspflicht mehr.

Für die Kirchenmusik gilt:

Es sind alle Proben und Aufführungen ohne Einschränkung wieder erlaubt.

  • Mitwirkung der Chöre im Gottesdienst
  • Proben (wir empfehlen die Beachtung der Hygienemassnahmen und regelmässiges Lüften)
  • Gemeindegesang im Gottesdienst

Der Einsatz von Instrumental- und Gesangssolist*innen und Kantor*innen bietet sich nach wie vor zur vielfältigen Gestaltung der Gottesdienste an.

 

Wir wünschen allen in der Kirchenmusik engagierten Personen viel Freude und frohes Singen und Musizieren.

 

Offizielle Weisungen

Regelungen und Weisungen des Bistums Basel

Verordnung des Kantons Solothurn sowie eine Zusammenfassung der geltenden Regeln

Informationen des BAG 

Schutzkonzepte

Die Task Force Chor hat eine letzte Empfehlung abgegeben. Die entsprechende Mitteilung finden Sie hier